Be-Stimmungen zum Aufbau des Blogs

Dieser Blog enthält

1) Sachtexte: Hausarbeiten, Leserbriefe, Bemerkungen und andere wissenschatliche bzw. essayistische Texte und Rezensionen.

2) literarische Texte: Gedichte, Geschichten, sog. Kryptae (kurze prägnante Texte im Stil von "Die Schlange fragte...") und sog. Minuties (flash-fiction, Kürzestgeschichten, was in einigen Minuten gelesen werden kann).

3) sonstige Texte: Geburtagswünsche, Tagebuchähnliches, Be-Stimmungen etc.

4) Vorankündigungen meiner Veröffentlichungen

5) das Gedicht des Tages

Viel Vergnügen.


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Montag, Januar 10, 2011

Abmahn-Maschen bei illegalen Downloads

hier sei auf § 97a Urheberrechtsgesetz verwiesen:
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 07.07.2008 (PDF-Format BGBl. I S. 1191) m.W.v. 01.09.2008.



Zudem möchte ich feststellen, dass natürlich illegales Downloaden nicht in Ordnung ist - und tatsächlich ungesetzlich ist. Darüber sollte Einigkeit bestehen - ohne Wenn und Aber.
Allerdings gibt es im Gesetz den Grundsatz, dass die Strafe dem Vergehen angemessen sein soll, im Zivilrecht heisst das normalerweise, dass der tatsächliche Schaden des ach so verletzten Rechteinhabers berücksichtigt werden soll - und wieviel kann das schon wirklich sein, selbst wenn man wirklich den Wert einer CD ansetzen würde??
Und tatsächlich ergeben sich die großen Geldforderungen der meisten Abzocker-Abmahnungen fast nur aus den angeblichen Rechtsanwaltskosten. Diese kann man als Betroffener allerdings anzweifeln - im entsprechenden Zweifelsfall also NICHT zahlen und das Risiko in Kauf nehmen, vor Gericht zu landen.

Meistens werden die unseriösen, schwarzen Schafe unter den Anwälten hier meist den Schwanz einziehen, leider haben sie's häufig auch nicht nötig, da genug Menschen aus Angst einfach bezahlen....

seufz

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